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Tarifverträge

Um die Erfolgsaussicht einer Klage vor dem Arbeitsgericht beurteilen zu können, ist häufig die Kenntnis der einschlägigen tariflichen Regelungen erforderlich. Ein amtliches Tarifregister wird bei den Arbeitsgerichten nicht geführt. Zum Teil können aber in den Gerichtsbibliotheken die wichtigsten Tarifverträge eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Mitglied eines Arbeitgeberverbandes oder einer Gewerkschaft sind, erhalten den einschlägigen Tarifvertrag von ihrem Verband. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag aufgrund einer allgemeinverbindlichen Erklärung maßgebend ist, können den einschlägigen Tarifvertrag von einer der Tarifparteien gegen Erstattung der Selbstkosten anfordern. Ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in das Internet eingestellt (http://www.bmas.bund.de).