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Geschäftsverteilung

Geschäftsverteilung

Der richterliche Geschäftsverteilungsplan regelt, wie die eingehenden Verfahren auf die Kammern des jeweiligen Gerichts verteilt werden. Zudem wird die Reihenfolge der Heranziehung der ehrenamtlichen Richter festgelegt. Dadurch wird dem verfassungsrechtlichen Gebot des gesetzlichen Richters nach Art. 101 GG Rechnung getragen.

Geschäftsverteilungsplan des Arbeitsgerichts Magdeburg für einen gerichtlichen Notdienst in Arbeitskampfsachen außerhalb der Dienstzeiten

 

Den richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Arbeitsgerichts Magdeburg für das Jahr 2026 können Sie unter dem nachfolgenden Link herunterladen.

Geschäftsverteilungsplan 2026

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Geschäftsverteilungsplan 2024