Geschäftsverteilung
Geschäftsverteilung
Der richterliche Geschäftsverteilungsplan regelt, wie die eingehenden Verfahren auf die Kammern des jeweiligen Gerichts verteilt werden. Zudem wird die Reihenfolge der Heranziehung der ehrenamtlichen Richter festgelegt. Dadurch wird dem verfassungsrechtlichen Gebot des gesetzlichen Richters nach Art. 101 GG Rechnung getragen.
Geschäftsverteilungsplan des Arbeitsgerichts Magdeburg für einen gerichtlichen Notdienst in Arbeitskampfsachen außerhalb der Dienstzeiten
Den richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Arbeitsgerichts Magdeburg für das Jahr 2026 können Sie unter dem nachfolgenden Link herunterladen.
Archiv
- Präsidiumsbeschluss Nr. 1/25 vom 24.02.2025
- Präsidiumsbeschluss Nr. 2/25 vom 12.03.2025
- Präsidiumsbeschluss Nr. 3/25 vom 26.05.2025
- Präsidiumsbeschluss Nr. 4/25 vom 30.05.2025
- Präsidiumsbeschluss Nr. 5/25 vom 25.06.2025
- Präsidiumsbeschluss Nr. 6/25 vom 25.08.2025
- Präsidiumsbeschluss Nr. 7/25 vom 29.09.2025
- Präsidiumsbeschluss Nr. 1/24 vom 02.05.2024
- Präsidiumsbeschluss Nr. 2/24 vom 28.06.2024
- Präsidiumsbeschluss Nr. 3/24 vom 26.08.2024
- Präsidiumsbeschluss Nr. 4/24 vom 19.09.2024
- Präsidiumsbeschluss Nr. 5/24 vom 30.09.2024
- Präsidiumsbeschluss Nr. 6/24 vom 19.11.2024

